Ein Verkehrsunfall passiert selten, aber wenn er passiert, geht alles sehr schnell. Sirenen, Blechschäden, Adrenalin. Genau in diesen Momenten brauchen Sie keinen langen Vortrag, sondern einen klaren Fahrplan. In diesem Leitfaden erfahren Sie Schritt für Schritt, was Sie in den ersten Minuten, Stunden und Tagen nach einem Unfall tun sollten, damit Sie sicher sind, keine Fehler machen und Ihre Ansprüche vollständig durchsetzen können.

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1. Unfallstelle sichern und Ruhe bewahren

Ihre oberste Pflicht nach einem Verkehrsunfall ist die Sicherung der Unfallstelle. Damit schützen Sie sich, Ihre Mitfahrer und andere Verkehrsteilnehmer. Stellen Sie sofort den Warnblinker an, ziehen Sie wenn möglich die Warnweste an und verlassen Sie das Fahrzeug über die zur Fahrbahn abgewandte Seite. Bringen Sie anschließend das Warndreieck in ausreichender Entfernung an.

Praxisregel für das Warndreieck:
  • Innerorts etwa 50 Meter Abstand
  • Landstraße etwa 100 Meter Abstand
  • Autobahn etwa 150 bis 200 Meter Abstand

Achten Sie auf Kurven, Kuppen und schlechte Sicht. In solchen Situationen lieber etwas weiter entfernt aufstellen.

Begeben Sie sich, wenn möglich, hinter eine Leitplanke oder an den Fahrbahnrand und vermeiden Sie es, zwischen den Fahrzeugen zu stehen. Bewegen Sie die Fahrzeuge nur dann von der Unfallstelle weg, wenn keine Verletzten vorliegen, die Unfallposition ausreichend dokumentiert wurde und eine konkrete Gefahr für den laufenden Verkehr besteht. Ansonsten gilt: zuerst sichern, dann dokumentieren.

2. Verletzte versorgen und Notruf 112 wählen

Schon kleine Unsicherheiten können hier große Folgen haben. Prüfen Sie, ob Personen verletzt sind oder unter Schock stehen. Sprechen Sie alle Beteiligten an, auch wenn sie unverletzt wirken. Typische Spätfolgen wie Schleudertrauma oder innere Verletzungen zeigen sich häufig erst Stunden später.

Do und Donts bei Personenschäden:
  • Do: Bei jedem Verdacht auf Verletzungen den Notruf 112 wählen.
  • Do: Erste Hilfe leisten, Rettungsgasse bilden, ruhig mit den Betroffenen sprechen.
  • Do: Ärztliche Abklärung auch bei leichten Symptomen wie Kopfweh, Nackenschmerzen, Schwindel.
  • Dont: Aus Höflichkeit sagen, dass schon alles gut sei. Spätfolgen werden sonst oft nicht dokumentiert.

Im Gespräch mit der Leitstelle hilft die Struktur: Wer, wo, was, wie viele Verletzte, warten auf Rückfragen. Die Leitstelle führt Sie durch das Gespräch. Wenn Sie einen Erste Hilfe Kurs besucht haben, setzen Sie Ihr Wissen ein. Jede Minute zählt.

3. Polizei rufen, in diesen Fällen Pflicht

Nicht jeder kleine Parkrempler erfordert zwingend die Polizei. In vielen Konstellationen ist es jedoch dringend zu empfehlen, die Beamten hinzuzuziehen, um die spätere Regulierung zu erleichtern.

Die Polizei sollte immer verständigt werden, wenn einer der folgenden Punkte vorliegt:

  • jemand verletzt wurde oder über Schmerzen klagt
  • ein offensichtlich hoher Sachschaden besteht
  • die Schuldfrage unklar oder umstritten ist
  • der Verdacht auf Alkohol oder Drogen besteht
  • ein ausländisches Fahrzeug, Mietwagen oder Leasingfahrzeug beteiligt ist
  • Fahrerflucht im Raum steht
Tipp aus der Praxis:

Das polizeiliche Unfallprotokoll ist später ein wichtiger Baustein für Versicherung und Anwalt. Es dokumentiert Beteiligte, Schäden, Spuren und die erste Einschätzung der Situation. Der zeitliche Mehraufwand vor Ort lohnt sich in kritischen Fällen fast immer.

4. Beweise sichern, das Fundament Ihrer Ansprüche

Juristisch betrachtet beginnt ab dem Moment nach der Sicherung der Unfallstelle die Beweissicherung. Alles, was Sie jetzt festhalten, kann später darüber entscheiden, ob Ihre Ansprüche vollständig oder nur teilweise reguliert werden.

Foto und Video Checkliste:
  • Gesamtszene aus mehreren Blickwinkeln
  • genaue Position der Fahrzeuge vor dem Umparken
  • Bremsspuren, Glassplitter, ausgelaufene Flüssigkeiten
  • Nummernschilder aller beteiligten Fahrzeuge
  • Schäden im Innenraum, zum Beispiel Airbags oder abgebrochene Teile
  • Umgebung mit Verkehrszeichen, Ampeln, Markierungen und Kreuzungssituation

Notieren Sie außerdem:

  • Name, Anschrift und Kennzeichen aller Beteiligten
  • Versicherung, Versicherungsnummer und Policeninhaber
  • Zeugen mit vollständigen Kontaktdaten
  • Polizeivorgangsnummer, sobald bekannt

Je genauer Sie dokumentieren, desto weniger Angriffsfläche bieten Sie später der gegnerischen Versicherung. Was heute selbstverständlich wirkt, ist in einigen Wochen oft schon vergessen.

5. Keine Schuldanerkennung, Aussage kurz halten

Direkt nach einem Unfall sind viele Menschen emotional, schockiert oder einfach erleichtert, dass nicht mehr passiert ist. In dieser Situation fallen schnell Sätze wie zum Beispiel, dass man den anderen nicht gesehen habe oder wahrscheinlich zu schnell war. Genau solche Äußerungen können später gegen Sie verwendet werden.

Do und Donts zur Schuldfrage:
  • Dont: Vor Ort eine Schuldanerkennung unterschreiben oder spontan von eigener Schuld sprechen.
  • Dont: Spekulieren über Geschwindigkeit, Ablenkung oder vermeintliche Fehler.
  • Do: Sachlich bleiben und nur beschreiben, was Sie tatsächlich wahrgenommen haben.
  • Do: Bei Unsicherheit auf Ihr Recht hinweisen, zunächst mit einem Anwalt zu sprechen.

Sie sind weder gegenüber der gegnerischen Versicherung noch gegenüber anderen Beteiligten verpflichtet, sofort eine rechtliche Bewertung abzugeben. Selbst gegenüber der Polizei können Sie sich auf Personalien und Basisdaten beschränken und für alles Weitere anwaltlichen Rat einholen.

6. Unfall der Versicherung melden, aber nur die Pflichtangaben

Jeder Unfall muss gegenüber der eigenen Versicherung gemeldet werden, unabhängig von der Frage, wer schuld ist. Die meisten Bedingungen sehen hier Fristen von etwa sieben Tagen vor. Wichtig ist, dass Sie den Unfall zwar anzeigen, aber am Anfang keine ausführliche Schilderung verfassen, die später nicht mehr korrigierbar ist.

Minimalangaben gegenüber der Versicherung:
  • Ort und Zeit des Unfalls
  • beteiligte Fahrzeuge und Personen
  • kurze, neutrale Beschreibung des Ereignisses, zum Beispiel Auffahrunfall an roter Ampel
  • Hinweis auf eingeschaltete Polizei und vorhandene Vorgangsnummer

Vermeiden Sie Formulierungen wie ich habe, ich hätte, ich bin wohl oder ich habe nicht gesehen. Sobald Anwalt und Gutachter eingeschaltet sind, kann der Hergang rechtssicher aufgearbeitet und gegenüber der Versicherung dargestellt werden.

Wenn Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt wurden, ist die gegnerische Haftpflichtversicherung verpflichtet, Ihre Schäden zu regulieren. Dazu gehören in der Regel auch die Kosten für den Anwalt, der Ihr Recht durchsetzt.

7. Rechtsanwalt einschalten, frühzeitig statt zu spät

Viele Geschädigte warten ab, ob es mit der Versicherung Probleme gibt. Aus anwaltlicher Sicht ist das oft zu spät. Die Weichen für eine erfolgreiche Regulierung werden gleich zu Beginn gestellt, bei der Beweissicherung, der Auswahl des Gutachters und der ersten Kommunikation mit der Versicherung.

Was ein spezialisierter Verkehrsrechtsanwalt für Sie übernimmt:
  • Prüfung, ob Sie wirklich ein Mitverschulden trifft
  • Koordination eines unabhängigen Sachverständigengutachtens
  • Durchsetzung von Schadensersatz, Schmerzensgeld und weiterer Positionen
  • Übernahme der kompletten Korrespondenz mit allen Versicherungen
  • Kontrolle, dass keine unzulässigen Kürzungen vorgenommen werden

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung grundsätzlich die Kosten Ihres Anwalts. Für Sie bedeutet das professionelle Unterstützung ohne eigenes Kostenrisiko.

Checkliste, Sofortmaßnahmen im Überblick

Kurze Ein Minuten Checkliste:
  • Unfallstelle sichern mit Warnblinker, Weste und Warndreieck
  • Verletzte versorgen und Notruf 112 wählen
  • Polizei rufen bei Verletzten, hohem Schaden oder unklarer Schuld
  • Fotos und Videos von Fahrzeugen, Spuren und Umgebung machen
  • Daten der Beteiligten und Zeugen notieren
  • Keine Schuldanerkennung, keine Spekulationen
  • Anwalt einschalten, bevor Sie ausführliche Angaben bei der Versicherung machen

Checkliste als PDF zum Ausdrucken:
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Warum Kanzlei Ratio?

Wir sind eine spezialisierte Verkehrsrechtskanzlei in Hamburg und Norderstedt. Seit über 17 Jahren vertreten wir Unfallgeschädigte gegenüber Versicherungen, Gutachtern und vor Gericht. Unser Anspruch ist klar, Sie sollen nicht nur irgendeine Regulierung erhalten, sondern das, was Ihnen rechtlich zusteht.

Wir übernehmen für Sie:

  • die vollständige Unfallabwicklung
  • die Kommunikation mit gegnerischer Haftpflicht und eigener Versicherung
  • die Koordination von Gutachten, Reparatur, Mietwagen oder Nutzungsausfall
  • die Durchsetzung von Schmerzensgeld und weiteren Ansprüchen

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Häufig gestellte Fragen zum Verkehrsunfall

Muss ich immer die Polizei rufen?

Nein, bei kleinsten Blechschäden ohne Verletzte und sehr geringen Beträgen kann es theoretisch ohne Polizei gehen. Aus anwaltlicher Sicht raten wir jedoch fast immer dazu, die Polizei zu informieren, besonders wenn die Schuldfrage unklar ist, Personenschäden vorliegen oder ein höherer Sachschaden entstanden ist. Das Protokoll der Polizei ist später ein wichtiges Beweismittel.

Was kostet ein Anwalt nach einem Verkehrsunfall?

Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten Ihres Anwalts in der Regel vollständig von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Sie tragen dann kein eigenes Kostenrisiko. Bei einem möglichen Mitverschulden prüfen wir, ob eine Rechtsschutzversicherung greift. Ohne Rechtsschutz informieren wir Sie transparent vorab über mögliche Kosten einer Erstberatung.

Wie lange habe ich Zeit, den Unfall bei der Versicherung zu melden?

In vielen Versicherungsverträgen ist eine Frist von etwa einer Woche vorgesehen. Diese Frist ist ernst zu nehmen, da die Versicherung bei einer sehr verspäteten Meldung Leistungen kürzen oder verweigern kann. Unsere Empfehlung, melden Sie den Unfall innerhalb von 24 bis 48 Stunden, aber sprechen Sie im Idealfall vorher mit uns, damit Sie keine unbedachten Aussagen machen.

Kann ich auch nach einigen Tagen oder Wochen noch einen Anwalt einschalten?

Ja, auch später ist die Einschaltung eines Anwalts möglich. Je früher Sie jedoch kommen, desto besser können wir Beweise sichern, Fristen wahren und die Kommunikation mit der Versicherung steuern. Am sinnvollsten ist ein Anruf innerhalb der ersten 24 Stunden nach dem Unfall, insbesondere bei Personenschäden.

Was ist, wenn ich keine Zeugen habe?

Fehlende Zeugen machen einen Fall anspruchsvoller, aber nicht aussichtslos. Umso wichtiger sind dann gute Fotos, ein sorgfältiges Unfallprotokoll und, wenn vorhanden, Aufnahmen einer Dashcam. Ein technisches Gutachten kann den Hergang häufig auch ohne Zeugen rekonstruieren. Wichtig ist, dass Sie möglichst früh anwaltliche Unterstützung suchen, damit nichts übersehen wird.

Wer zahlt meinen Mietwagen oder Nutzungsausfall?

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, muss die gegnerische Haftpflichtversicherung grundsätzlich die Kosten für einen angemessenen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung zahlen. Welche Klasse, Dauer und Höhe angemessen sind, klären wir gemeinsam mit Ihnen und setzen die Ansprüche gegenüber der Versicherung durch.