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Wir klären das für Sie.
Zu viele Punkte in Flensburg?
Fahrverbot droht? Führerschein in Gefahr? Wir prüfen Ihre Eintragungen und zeigen, was jetzt zu tun ist – juristisch fundiert, schnell und vertraulich.
Was steckt eigentlich hinter den Punkten?
Das Fahreignungsregister in Flensburg kann Sie Ihre Mobilität kosten – oft schneller als gedacht.
In Flensburg führt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) das sogenannte Fahreignungsregister (FAER). Dort werden Verkehrsverstöße eingetragen, die sicherheitsrelevant sind – also vor allem solche, bei denen andere gefährdet oder Regeln im Straßenverkehr missachtet wurden. Dazu gehören z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße, Alkohol- oder Drogenfahrten, aber auch das Fahren ohne Führerschein oder Handy am Steuer.
Je nach Schwere des Verstoßes gibt es 1, 2 oder 3 Punkte – und diese Punkte bleiben unterschiedlich lange gespeichert:
Ein einfacher Verstoß verfällt nach 2,5 Jahren, schwerwiegendere erst nach 5 oder 10 Jahren. Besonders tückisch: Selbst wenn die Geldbuße längst bezahlt ist, bleibt der Punkt bestehen – und kann später zum Problem werden.
Punkte in Flensburg sind nicht nur lästig – sie können über Ihre Mobilität entscheiden.
Je früher Sie handeln, desto besser stehen Ihre Chancen, das Ruder noch herumzureißen.
Wer 8 Punkte oder mehr sammelt, muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Davor kann es bereits zu Verwarnungen oder Aufbauseminaren kommen. Nicht alle Betroffenen werden jedoch rechtzeitig informiert – und viele wissen nicht, dass Punkte unter Umständen rechtswidrig sind oder angefochten werden können.
Schnelle Ersteinschätzung
In vielen Fällen genügt ein Blick in die Akte – wir sagen Ihnen sofort, ob sich Einspruch lohnt.
Verteidigung mit System
Wir kombinieren juristische Präzision mit Erfahrung aus Hunderten Verkehrsverfahren.
Wie viele Punkte gibt’s für was?
Nicht jeder Verstoß ist gleich schlimm – aber fast jeder kann teuer werden.
Ob Rotlichtverstoß, zu schnelles Fahren oder Abstandsunterschreitung: Die Anzahl der Punkte hängt von der Schwere des Vergehens ab. Hier ein Überblick der häufigsten Delikte im Straßenverkehr – und was sie punktemäßig bedeuten.
Verstoß | Punkte | Hinweis |
---|---|---|
Handy am Steuer | 1 | plus Bußgeld (100 €) |
Geschwindigkeitsverstoß innerorts (>21 km/h) | 1 | Fahrverbot ab 31 km/h |
Rote Ampel überfahren | 1–2 | je nach Gefährdung |
Abstandsverstoß auf der Autobahn | 1–2 | je nach Schwere |
Fahren unter Alkohol-/Drogeneinfluss | 2 | plus Fahrverbot oder Entziehung |
Fahrerflucht (Unfallflucht) | 2–3 | strafrechtlich relevant |
Fahren ohne Fahrerlaubnis | 3 | schwerwiegender Verstoß |
Wiederholte Ordnungswidrigkeiten | 1–2 | Anhäufung führt zu höheren Konsequenzen |
Schon ein kleiner Fehler kann große Folgen haben – deshalb lohnt sich eine frühzeitige Einschätzung vom Profi.
Was kann ich gegen Punkte tun?
Nicht jeder Punkt ist berechtigt.
Und nicht jeder bleibt für immer.
Typische Handlungsmöglichkeiten
- Punkte prüfen lassen: Gibt es formale Fehler oder Verjährung?
- Bußgeldbescheid anfechten: Nur möglich mit juristischer Expertise.
- Punkte abbauen: Teilnahme an anerkannten Aufbauseminaren.
- Vermeidung von Fahrverboten: Durch Umwandlung in höhere Geldstrafe möglich.
- Punktestand überwachen: Proaktives Handeln bevor es zu spät ist.

Viele Verkehrsteilnehmer glauben, gegen Punkte in Flensburg könne man „nichts machen“. Ein fataler Irrtum. In Wahrheit gibt es gleich mehrere Möglichkeiten, um gegen Punktestände vorzugehen oder zumindest Schlimmeres zu verhindern.
Manche Bußgeldbescheide sind formell fehlerhaft oder beruhen auf unzureichenden Beweisen – z. B. fehlerhafte Messungen, unvollständige Akten oder falsche Fahrerdaten. In solchen Fällen lässt sich ein Punkt juristisch anfechten.
Selbst wenn ein Verstoß nicht mehr vermeidbar ist, kann ein frühzeitiges Eingreifen dabei helfen, die Folgen zu mildern. Etwa durch freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar zur Punkte-Reduktion oder durch gezielte rechtliche Strategie, um ein drohendes Fahrverbot hinauszuzögern oder zu umgehen.
Aus dem Alltag eines Verkehrsverteidigers
Ein echter Fall zeigt: Ein Punkt ist nicht immer das Ende – sondern oft nur der Anfang.
Ein Mandant erhielt innerhalb eines Jahres drei Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeitsüberschreitung – zuletzt innerorts mit 26 km/h zu viel. Damit drohte ein Punkt, ein Bußgeld von 115 € und ein Fahrverbot, weil es sich um einen Wiederholungsfall handelte.
Unsere Kanzlei prüfte die Messdaten und stellte fest: Das Messgerät war nicht ordnungsgemäß geeicht und die Fotodokumentation unvollständig. Der Einspruch hatte Erfolg: Das Verfahren wurde eingestellt – kein Punkt, kein Fahrverbot.
Fazit:
Ohne rechtliche Prüfung hätte der Mandant den Punkt akzeptiert – und beim nächsten Verstoß den Führerschein verloren.
Wir klären das für Sie.
Häufige Fragen zu Punkten in Flensburg (FAQ)
Fahrverbot droht? Führerschein in Gefahr? Wir prüfen Ihre Eintragungen und zeigen, was jetzt zu tun ist – juristisch fundiert, schnell und vertraulich.
Ab 8 Punkten im Fahreignungsregister wird die Fahrerlaubnis entzogen. Bereits ab 4 Punkten kann es zu ersten Maßnahmen wie Ermahnungen oder verpflichtenden Seminaren kommen.
Ja. Einmal innerhalb von 5 Jahren können Sie durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar 1 Punkt abbauen – vorausgesetzt, Sie haben nicht mehr als 5 Punkte.
Ja – aber erst nach fest definierten Fristen: Je nach Schwere des Vergehens verfallen Punkte nach 2,5, 5 oder 10 Jahren. Jeder Punkt verfällt für sich – unabhängig von neuen Einträgen.
In vielen Fällen ja – allerdings nur innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung. Danach wird der Bescheid rechtskräftig. Eine schnelle juristische Prüfung ist daher entscheidend.
Sie können kostenlos eine Auskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragen – oder wir übernehmen das für Sie im Rahmen einer Erstberatung.