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Handy am Steuer? Das wird teuer?
Was wie eine Kleinigkeit erscheint, kann ernste Konsequenzen haben – Punkte, Bußgeld, Fahrverbot.
Was ist eigentlich verboten?
Die Nutzung elektronischer Geräte am Steuer ist in Deutschland klar geregelt – und wird strenger geahndet, als viele glauben. Maßgeblich ist § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO), der seit 2017 nochmals verschärft wurde. Demnach ist jede Benutzung eines elektronischen Geräts untersagt, wenn es aufgenommen und gehalten wird – und das gilt nicht nur für das klassische Handy, sondern auch für Tablets, E-Reader oder Smartwatches.
Ob jemand gerade telefoniert, eine Nachricht liest oder die Playlist wechselt, spielt juristisch keine Rolle – die reine Interaktion mit dem Gerät in der Hand genügt, um einen Verstoß zu begründen.
Besonders häufig kommt es zu Missverständnissen beim Halten des Geräts im Stand: Viele Autofahrer glauben, sie dürften das Handy benutzen, solange sie z. B. an einer roten Ampel warten oder im Stau stehen. Doch selbst dann gilt: Wenn der Motor noch läuft – etwa durch Start-Stopp-Automatik – ist die Nutzung weiterhin verboten.
Schon ein kurzer Blick aufs Handy kann als Verstoß gewertet werden – und teuer werden. Die StVO erlaubt keinerlei Spielraum, sobald ein Gerät aktiv in der Hand gehalten wird. Nur eine freihändige Nutzung schützt vor Bußgeld und Punkt.
Ausnahmen gibt es nur für Sprachsteuerung oder fest verbaute Halterungen. Wer also z. B. über Siri einen Anruf tätigt oder das Navi über den Touchscreen der Mittelkonsole bedient, befindet sich im rechtlich sicheren Rahmen – sofern die Hände am Lenkrad bleiben und keine Ablenkung erfolgt.
Der Gesetzgeber verfolgt mit dieser Regelung ein klares Ziel: Ablenkung vermeiden – und damit Unfälle verhindern. Denn laut Statistiken ist Handy-Nutzung am Steuer eine der häufigsten Ursachen für schwere Auffahrunfälle, gerade bei hohen Geschwindigkeiten oder im dichten Stadtverkehr.
Schnelle Ersteinschätzung
In vielen Fällen genügt ein Blick in die Akte – wir sagen Ihnen sofort, ob sich Einspruch lohnt.
Verteidigung mit System
Wir kombinieren juristische Präzision mit Erfahrung aus Hunderten Verkehrsverfahren.
Bußgeld, Punkt, Fahrverbot – was droht?
Nicht jeder Verstoß ist gleich schlimm – aber fast jeder kann teuer werden.
Ob Rotlichtverstoß, zu schnelles Fahren oder Abstandsunterschreitung: Die Anzahl der Punkte hängt von der Schwere des Vergehens ab. Hier ein Überblick der häufigsten Delikte im Straßenverkehr – und was sie punktemäßig bedeuten.
Verstoß | Strafe | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Handy am Steuer, 1. Verstoß | 100 € | 1 | Nein |
Handy + Gefährdung | 150 € | 2 | 1 Monat möglich |
Handy + Unfall | 200 € | 2 | 1 Monat möglich |
Wiederholungsfall | + Erhöhtes Bußgeld, ggf. MPU | + | + |
Hinweis: Neben dem Punkt und der Geldbuße kann es bei Wiederholungstätern auch zur Anordnung einer MPU(Medizinisch-Psychologische Untersuchung) kommen.
Typische Einwände & Verteidigungsansätze
Nicht jedes Handy-Verfahren ist rechtens.
Typische Handlungsmöglichkeiten
Ein Bußgeldbescheid ist kein Urteil – und oft angreifbar. Je früher geprüft wird, desto größer sind die Chancen, Punkte zu vermeiden oder Verfahren ganz abzuwehren.
- Fehlende Beweise oder Beweisführung
- Zweifelhafte Fahreridentifikation
- Falsche rechtliche Einordnung (z. B. Motorstatus)
- Formfehler im Bußgeldbescheid
- Unklare oder unvollständige Aktenlage

Viele Betroffene nehmen einen Handy-Verstoß einfach hin – aus Unsicherheit oder weil sie glauben, sowieso keine Chance auf Gegenwehr zu haben. Dabei zeigt unsere Erfahrung: Nicht jede Bußgeldentscheidung ist rechtmäßig – und nicht jeder Vorwurf beweisbar.
Schon kleine Details können entscheidend sein:
War das Gerät wirklich in der Hand? Oder lag es lose auf dem Schoß? Wurde es gerade aktiv genutzt oder nur verschoben? Wurde der Fahrer korrekt identifiziert – oder beruht der Vorwurf nur auf einer subjektiven Beobachtung?
Besonders bei Messfotos oder Dashcam-Aufzeichnungen kann die Beweislage lückenhaft oder unscharf sein. Auch Polizeizeugenaussagen sind anfechtbar, wenn sie nicht durch eindeutige Beweise untermauert werden.
Ein weiterer kritischer Punkt: War das Fahrzeug überhaupt „in Betrieb“?
Viele Verfahren scheitern daran, dass der Motor aufgrund einer Start-Stopp-Automatik nicht lief oder das Fahrzeug ordnungsgemäß geparkt war – in solchen Fällen fehlt häufig die gesetzliche Grundlage für eine Sanktion.
Aus dem Kanzleialltag: Ein Fall, der Schule macht
Ein Bußgeld zu viel – und der Führerschein wäre weg gewesen.
Ein junger Familienvater meldete sich bei uns, nachdem er wegen „Handy am Steuer“ zum zweiten Mal innerhalb von zwölf Monaten einen Bußgeldbescheid erhalten hatte. Die Strafe: 100 €, 1 Punkt – und diesmal ein Fahrverbot obendrauf, weil er bereits einen Punkt im Fahreignungsregister hatte. Für ihn als Berufspendler ein echtes Problem.
Unsere Verteidigung: Wir forderten die Akte an und analysierten die Fotodokumentation. Schnell wurde klar: Das angebliche Beweisfoto war unscharf, das Display spiegelte nur – eine aktive Nutzung war nicht erkennbar. Zudem fehlten Hinweise zur tatsächlichen Fahrbewegung des Fahrzeugs.
Das Ergebnis: Das Verfahren wurde eingestellt. Kein Fahrverbot, keine weiteren Punkte.
Fazit:
Jeder Fall verdient eine individuelle Prüfung. Wer vorschnell zahlt, akzeptiert oft eine Strafe, die juristisch gar nicht haltbar ist. Frühzeitige anwaltliche Hilfe kann entscheidend sein.
Was Sie wirklich wissen sollten.
Häufige Fragen zu „Handy am Steuer“ (FAQ)
Viele Fahrer kennen ihre Rechte nicht – und verschenken Chancen. Eine juristische Prüfung bringt Klarheit und schützt vor langfristigen Konsequenzen.
Sobald es in der Hand gehalten und irgendeine Funktion genutzt wird – etwa Lesen, Tippen, Scrollen oder Telefonieren. Auch das bloße Ansehen reicht in vielen Fällen bereits aus.
Zulässig nur bei freihändiger Bedienung oder wenn das Gerät sicher in einer Halterung steckt. Sobald Sie das Handy aufnehmen, liegt ein Verstoß vor.
Ja – solange der Motor läuft (auch bei Start-Stopp-Systemen). Nur bei komplett ausgeschaltetem Motor dürfen Sie Ihr Handy benutzen.
Neben einer höheren Geldbuße droht in der Regel ein Fahrverbot – gerade bei wiederholten Verstößen innerhalb eines Jahres.
Ja – wenn z. B. Beweise fehlen, das Foto unklar ist oder formale Fehler vorliegen. Eine Akteneinsicht durch den Anwalt bringt oft entscheidende Hinweise.
In manchen Fällen kann ein Aufbauseminar helfen, Punkte abzubauen. Bei drohendem Fahrverbot sind auch Umwandlungen in höhere Geldstrafen möglich.
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