Acht Punkte im Fahreignungsregister (FAER) bedeuten das Maximum – und gleichzeitig das Aus für Ihre Fahrerlaubnis. Doch was genau passiert, wenn diese Schwelle erreicht wird? Welche Rechte haben Betroffene? Und gibt es noch Handlungsspielraum?
In diesem Beitrag “8 Punkte in Flensburg” klären wir, was Sie jetzt wissen und tun sollten – und wie anwaltliche Hilfe entscheidend sein kann.
Was bedeutet das Punktesystem in Flensburg überhaupt?
Das Fahreignungsregister wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg geführt. Hier werden Verkehrsverstöße mit Punkten erfasst – je nach Schwere zwischen 1 und 3 Punkten pro Verstoß.
- 1 Punkt für Ordnungswidrigkeiten mit Gefährdung (z. B. Handy am Steuer)
- 2 Punkte für grobe Verstöße mit Fahrverbot
- 3 Punkte für Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug (z. B. Trunkenheit)
Wer innerhalb von 5 Jahren 8 Punkte ansammelt, gilt als ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen – der Führerschein wird entzogen.
Was passiert bei 8 Punkten?
Mit dem Erreichen des 8. Punkts wird der Entzug der Fahrerlaubnis automatisch angeordnet – per Bescheid durch die Fahrerlaubnisbehörde.
Die rechtlichen Folgen im Überblick:
- Sofortiger Entzug der Fahrerlaubnis
- Kein Fahrverbot, sondern vollständiger Verlust – neuer Antrag nötig
- Wartefrist von mindestens 6 Monaten, bevor ein neuer Antrag gestellt werden darf
- In vielen Fällen: MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) erforderlich
- Keine Probezeitverlängerung mehr – sondern vollständige Neuerteilung erforderlich


Was viele Betroffene nicht wissen
Einige Missverständnisse halten sich hartnäckig:
❌ „Der letzte Verstoß war doch harmlos!“
→ Unerheblich. Entscheidend ist die Gesamtsumme – auch wenn der 8. Punkt für eine Bagatelle vergeben wurde.
❌ „Ich kann einfach später Punkte abbauen“
→ Bei 8 Punkten ist es zu spät. Punkteabbau ist nur bis 5 Punkten möglich.
❌ „Ich werde vorher noch gewarnt“
→ Ja – aber nur einmal (bei 4 und 6 Punkten). Danach zählt jeder Verstoß sofort.
Wie kann ein Anwalt helfen?
In vielen Fällen lohnt es sich, den Punktestand genau zu prüfen:
- Verjährte Verstöße?
- Fehlerhafte Zuordnung?
- Fehlende Anhörungen oder falsche Zustellungen?
- Unzulässige Anrechnung mehrerer Verstöße?
Ein spezialisierter Verkehrsrechtsanwalt kann:
- Einsehen, welche Verstöße angerechnet wurden
- Rechtzeitig Einspruch gegen einzelne Bescheide einlegen
- Gegebenenfalls einen Antrag auf Wiederherstellung der Fahrerlaubnis begleiten
- MPU-Vorbereitung organisieren
- Öffentlichkeitswirksame Schäden (z. B. bei Berufskraftfahrern) minimieren
Checkliste: Das sollten Sie bei 8 Punkten tun
✅ Ruhe bewahren – nicht sofort kapitulieren
✅ Punktestand prüfen (kostenfrei beim KBA anfordern)
✅ Verkehrsrechtsanwalt einschalten
✅ Behördenbescheid prüfen lassen
✅ MPU-Vorbereitung frühzeitig einleiten
✅ Keine weiteren Verstöße riskieren – jede Fahrt jetzt ist Fahren ohne Fahrerlaubnis!
Beispiel aus der Praxis 8 Punkte in Flensburg (anonymisiert)
Ein Mandant hatte innerhalb von zwei Jahren acht Punkte angesammelt. Die Entziehung kam überraschend – doch bei genauer Prüfung stellte sich heraus, dass ein älterer Verstoß gar nicht hätte angerechnet werden dürfen.
Wir legten Widerspruch ein, stellten einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz – und konnten so die Entziehung aufschieben, bis der Mandant ein Fahreignungsseminar nachholen konnte.
Ergebnis: Fahrerlaubnis erhalten, Eintrag gelöscht, MPU abgewendet.
FAQ – Häufige Fragen zu 8 Punkte in Flensburg
Wie kann ich meine Punkte in Flensburg abfragen?
Kostenfrei über ein Formular des KBA unter www.kba.de – per Post oder digital mit Ausweis.
Kann ich die Punkte „zurücksetzen“?
Nein. Punkte verfallen nach festen Fristen – je nach Schwere des Verstoßes zwischen 2,5 und 10 Jahren. Es gibt keine „Punkte-Amnestie“.
Wann darf ich wieder fahren?
Erst nach erfolgreicher Neuerteilung der Fahrerlaubnis – frühestens 6 Monate nach Entzug, oft mit bestandener MPU.
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