Im Januar 2024 erschütterte ein brutaler Raubüberfall den Küstenort St. Peter-Ording im Kreis Nordfriesland. Ein 99-jähriger Mann verlor dabei sein Leben, seine 79-jährige Ehefrau überlebte schwer gezeichnet. Der Fall erregte bundesweit Aufmerksamkeit, wurde in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY … ungelöst“ thematisiert und endete im Sommer 2025 mit hohen Haftstrafen für die Angeklagten. Dieser Beitrag fasst den Ablauf von der Tatnacht bis zum Urteil zusammen – auf Basis öffentlich bekannter Informationen und ohne Vorverurteilung.

Tat und unmittelbare Folgen

Am Abend des 11. Januar 2024 klingelten drei unbekannte Männer an der Haustür eines älteren Ehepaars in der Straße „Am Sportplatz“ in St. Peter-Ording. Es war kurz nach Einbruch der Dunkelheit. Die Besucher gaben sich nicht zu erkennen und waren den Bewohnern nicht bekannt. Nachdem die Tür geöffnet wurde, drangen die Täter gewaltsam in das Haus ein. Sie bedrohten den 99-jährigen Ehemann, fesselten und schlugen seine Ehefrau und durchsuchten die Wohnräume nach Wertsachen.

Die Beute fiel vergleichsweise gering aus: zwei Goldketten, rund 250 Euro Bargeld und ein Smartphone. Doch die Folgen waren verheerend. Der Ehemann, der sich schützend vor seine Frau gestellt hatte, wurde nach späterer Feststellung des Gerichts so gestoßen, dass er stürzte, mit dem Kopf gegen eine Wand prallte und kurze Zeit später an Herz- und Kreislaufversagen verstarb. Die Ehefrau überlebte den Angriff, musste jedoch verletzt in ein Krankenhaus gebracht werden.

Die Polizei war schnell vor Ort, konnte jedoch zunächst keine Spur der Täter finden. Die Tat löste in der Region Bestürzung aus; die Kriminalpolizei Flensburg übernahm die Ermittlungen.

Ermittlungsarbeit und Festnahmen

Unmittelbar nach der Tat starteten die Ermittlungsbehörden eine großangelegte Fahndung. Sie baten öffentlich um Hinweise – nicht nur zum Tatabend selbst, sondern auch zu verdächtigen Beobachtungen in den Tagen zuvor. Der Fall wurde Ende März 2024 in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY … ungelöst“ vorgestellt, um neue Hinweise aus der Bevölkerung zu gewinnen.

Knapp fünf Monate nach der Tat führten die Ermittlungen zu vier Männern im Alter zwischen 30 und 42 Jahren aus Flensburg und dem Kreis Nordfriesland. Am 11. Juni 2024 schlugen Spezialeinheiten der Polizei zu: Die Männer wurden festgenommen, und mehrere Wohn- und Geschäftsräume durchsucht. Gegen drei der Verdächtigen wurde umgehend Haftbefehl erlassen; der Haftbefehl gegen den vierten Mann wurde zunächst aufgehoben, später jedoch wieder aktiviert. Die Staatsanwaltschaft Flensburg und die Mordkommission ermittelten wegen Mordes und schweren Raubes.

Prozessverlauf

Am 3. Dezember 2024 begann der Prozess vor dem Landgericht Flensburg. Die Anklage legte den vier Männern zur Last, den Überfall gemeinschaftlich geplant und ausgeführt zu haben. Zwei Angeklagte sollen sich als Paketboten verkleidet und sich so Zugang zum Haus verschafft haben. Sie drängten den Ehemann unter Vorhalt einer Schreckschusswaffe ins Innere, wo es zu dem folgenschweren Stoß kam. Die Ehefrau wurde geschlagen und gefesselt, während die Räume nach Beute durchsucht wurden. Die beiden weiteren Angeklagten sollen währenddessen im Fluchtauto gewartet und per Funk Kontakt gehalten haben. Die Tat sei gezielt vorbereitet gewesen; frühere Einbruchversuche seien gescheitert.

Im Juli 2025 forderte die Staatsanwaltschaft lebenslange Freiheitsstrafen für alle Angeklagten und in zwei Fällen die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Als Mordmerkmale wurden Habgier und die mutmaßliche Verweigerung jeglicher Hilfe nach dem Sturz des Opfers angeführt. Die Verteidigung beantragte in drei Fällen Freispruch mit der Begründung, die Tatbeteiligung sei nicht nachweisbar. Für den vierten Angeklagten beantragte der Verteidiger eine Strafe von fünf Jahren und acht Monaten wegen schweren Raubes.

Urteil und Bedeutung

Am 31. Juli 2025 verkündete das Landgericht Flensburg das Urteil: Alle vier Angeklagten wurden des Raubes mit Todesfolge in Tateinheit mit Körperverletzung schuldig gesprochen. Einen Mord- oder Totschlagsvorsatz konnte das Gericht nicht feststellen. Nach Überzeugung der Kammer wurde der Tod des Opfers jedoch leichtfertig verursacht.

Die Strafmaße im Einzelnen:

  • Zwei Haupttäter: 14 Jahre Freiheitsstrafe
  • Ein Mittäter: 12 Jahre und 6 Monate Freiheitsstrafe
  • Ein Mittäter: 9 Jahre und 6 Monate Freiheitsstrafe

Das Gericht betonte in seiner Urteilsbegründung die besondere Schwere der Tat, auch wenn die Voraussetzungen für eine Mordverurteilung nicht erfüllt waren. Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben nun einen Monat Zeit, Revision einzulegen. Sollte dies geschehen, wird sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen.

Allgemeiner Hinweis

Schwere Gewaltdelikte wie Raub mit Todesfolge ziehen umfangreiche Ermittlungen und langwierige Gerichtsverfahren nach sich. Für Beschuldigte ist es entscheidend, frühzeitig rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um ihre Rechte zu wahren und eine wirksame Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Auch Betroffene und Angehörige sollten sich über ihre Rechte informieren, um im Verfahren angemessen vertreten zu sein.