Unsere Schwerpunkte im Verkehrsrecht

Von A wie Alkohol bis Z wie Zu schnell gefahren – wir übernehmen das für Sie.

Quelle:Mopo
Mobilität schützen. Verantwortung klären.

bei Punkten, Bußgeldern und strafrechtlichen Vorwürfen im Straßenverkehr.

Verkehrsverstöße passieren schnell – und ziehen oft weitreichende Konsequenzen nach sich: Punkte in Flensburg, Fahrverbote, Strafanzeigen. Für viele Mandanten steht dabei mehr auf dem Spiel als nur ein paar Euro – es geht um Mobilität, Freiheit, berufliche Existenz. Unsere Kanzlei vereint tiefes Fachwissen mit proaktiver Strategie. Ob einfache Ordnungswidrigkeit oder schwerwiegende Straftat im Straßenverkehr – wir nehmen jeden Fall ernst. Mit klarem Fokus auf Entlastung, Verfahrensfehlern und dem Schutz Ihrer Interessen. Kanzlei Ratio – Ihre Experten für Verkehrsrecht. Direkt. Durchsetzungsstark. Diskret.

Ablauf verstehen. Fehler vermeiden.

Jedes Schreiben kann entscheidend sein – wir zeigen Ihnen, was wann zu tun ist.

Verkehrsverstöße entwickeln sich schnell zu Verfahren – mit Briefen, Fristen und juristischen Fallen. Wer nicht reagiert, verliert. Wer falsch reagiert, auch. So läuft ein typisches verkehrsrechtliches Verfahren ab:

Ihre Rechte als Betroffener

Schweigen schützt – reden kann schaden. Fragen Sie lieber uns.

Nach einem Verkehrsverstoß ist der Reflex oft: erklären, rechtfertigen, reagieren. Doch Vorsicht: Viele Fehler passieren in den ersten 72 Stunden – am Telefon, per Mail oder bei der Polizei. Wir beraten Sie zu Ihren Rechten, bevor Sie Fehler machen. Denn wer weiß, was er sagen darf – und was nicht – sichert sich oft einen entscheidenden Vorteil im Verfahren.

Sie haben Rechte

Keine Aussage ohne Rücksprache

Ob Polizei, Ordnungsamt oder Bußgeldstelle: Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten. Schweigen ist Ihr gutes Recht – und oft Ihr bester Schutz.

Es gibt immer das Richtige

Nicht jede Sanktion ist rechtmäßig

Fehlmessungen, falsche Fahrerzuordnung, verjährte Tatzeiten – Verkehrsverfahren sind fehleranfällig. Wir prüfen für Sie, ob der Bescheid Bestand hat.

Bevor es zu spät ist

Fristen laufen – schnell handeln!

Einspruch gegen Bußgelder ist nur innerhalb weniger Tage möglich. Wer zu lange zögert, verliert seine Chance auf Verteidigung. Lieber früh beraten lassen.

Ich verteidige keine Akten. Ich verteidige Menschen.

Erfahrung, die sich auszahlt – im wahrsten Sinne.

Warum Kanzlei Ratio?

Von der fehlerhaften Radarmessung bis zur unrechtmäßigen Hausdurchsuchung wegen Fahrerflucht: Wir kennen die Schwachstellen der Behörden – und die Wege, um das Beste für unsere Mandanten herauszuholen. Kanzlei Ratio steht für fundierte Verteidigung, taktische Präzision und eine klare Sprache gegenüber unseren Mandanten. Wir arbeiten nicht im Stillen, wir setzen Impulse – in Verhandlungen, in Schriftsätzen, vor Gericht. Und vor allem: für Sie.Unsere Mandanten schätzen nicht nur unsere Erfolge, sondern vor allem unsere Erreichbarkeit, Transparenz und das Gefühl, ernst genommen zu werden – in jeder Phase des Verfahrens. Wir sprechen Klartext, auch wenn es unbequem ist. Und wir kämpfen – nicht allein für Freispruch, sondern für Gerechtigkeit, die diesen Namen verdient.

Verteidigen ist Berufung?

Werde Teil eines Teams, das Haltung zeigt – im Mandat und im Miteinander.

Noch mehr Fragen?

Rufen Sie uns an!

Häufige Fragen... klar beantwortet

Bei 8 Punkten im Fahreignungsregister wird die Fahrerlaubnis entzogen. Schon ab 4 Punkten kann es zu ersten Maßnahmen wie Ermahnungen oder Aufbauseminaren kommen.

In bestimmten Fällen ja – etwa durch Umwandlung in eine höhere Geldstrafe oder durch Härtefallargumentation. Das prüfen wir individuell.

Oft ja. Viele Bescheide enthalten formale Fehler oder beruhen auf fehlerhaften Messungen. Wir prüfen, ob ein Vorgehen sinnvoll ist – schnell & ehrlich.

Bei bestimmten Punkteständen kann damit ein Punkt abgebaut werden – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen und in festgelegten Zeiträumen.

Je nach Schwere des Verstoßes verjähren Punkte nach 2,5, 5 oder 10 Jahren. Eine Löschung erfolgt nicht automatisch mit Bezahlen der Geldbuße.

Ein Auszug aus dem Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bringt Klarheit – wir helfen Ihnen bei der Anforderung und Bewertung.