Am 3. Dezember 2024 begann am Landgericht Flensburg das Strafverfahren gegen vier Männer, die im Zusammenhang mit einem tödlichen Raubüberfall auf ein älteres Ehepaar in St. Peter-Ording im Januar 2024 angeklagt sind. Die Tat hatte überregionale Aufmerksamkeit erregt, nicht zuletzt wegen des hohen Alters der Opfer und der Umstände, unter denen der 99-jährige Ehemann verstarb. Zum Prozessauftakt stand die Verlesung der Anklage und die organisatorische Strukturierung der bevorstehenden Verhandlung im Mittelpunkt.

Kurzer Rückblick auf die Tat

Nach den bisherigen Feststellungen der Ermittler sollen zwei der Angeklagten am Abend des 11. Januar 2024 als vermeintliche Paketboten an der Haustür des Paares in St. Peter-Ording geklingelt haben. Sie verschafften sich gewaltsam Zutritt, bedrohten den 99-jährigen Ehemann mit einer Schreckschusswaffe und drängten ihn ins Haus. Als er sich schützend vor seine Ehefrau stellte, soll er gestoßen worden sein, stürzte, prallte mit dem Kopf gegen eine Wand und verstarb kurze Zeit später. Die 79-jährige Ehefrau wurde geschlagen, gefesselt und musste ärztlich versorgt werden. Zwei weitere Angeklagte sollen währenddessen im Fluchtauto gewartet haben. Die Beute bestand aus zwei Goldketten, rund 250 Euro Bargeld und einem Smartphone.

Verlesung der Anklage

Zum Auftakt der Hauptverhandlung verlas die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift. Den Männern wird Mord sowie schwerer Raub mit Todesfolge vorgeworfen. Die Anklage stützt sich dabei auf die arbeitsteilige Ausführung der Tat, die geplante Vorgehensweise und die Schwere der Folgen für die Opfer. Zudem wird den beiden Hauptangeklagten vorgeworfen, dem schwer verletzten Opfer keine Hilfe geleistet zu haben, obwohl dies möglich und zumutbar gewesen wäre.

Erste Reaktionen im Gerichtssaal

Während der Anklageverlesung verhielten sich die Angeklagten überwiegend ruhig. Öffentlich bekannt wurde, dass sich nicht alle Angeklagten zu den Tatvorwürfen äußern wollen. Ein Angeklagter ließ über seinen Verteidiger erklären, er habe sich zur Tatzeit nicht am Tatort befunden. Andere kündigten an, erst im weiteren Verlauf des Prozesses Stellung zu nehmen. Die Verteidiger betonten, dass ihre Mandanten von der Unschuldsvermutung profitieren und die Beweisaufnahme zeigen werde, ob die Vorwürfe Bestand haben.

Ausblick auf den Prozess

Das Landgericht hat für den Prozess zahlreiche Verhandlungstage bis März 2025 angesetzt. Geplant sind die Vernehmung von Zeugen, die Vorstellung forensischer Gutachten und die Auswertung von Beweismitteln. Aufgrund der Komplexität des Falls – einschließlich der Prüfung von Mordmerkmalen und der rechtlichen Einordnung der Todesfolge – wird eine umfangreiche Beweisaufnahme erwartet. Die mediale Aufmerksamkeit dürfte hoch bleiben, da der Fall bereits seit der Tatnacht erhebliches öffentliches Interesse ausgelöst hat.

Allgemeiner Hinweis

Der Beginn eines Strafprozesses ist der Startpunkt für die gerichtliche Prüfung der Vorwürfe. Erst im Rahmen der Beweisaufnahme entscheidet sich, ob die Anklage in vollem Umfang bestätigt wird. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für alle Angeklagten die Unschuldsvermutung.