7 klare Schritte, wie Sie sich jetzt richtig verhalten

Eine Hausdurchsuchung ist ein massiver Eingriff – viele wissen nicht, wie sie sich richtig verhalten sollen. In diesem Beitrag erklären wir das Hausdurchsuchung Verhalten Schritt für Schritt – rechtssicher, ruhig und anwaltlich begleitet.

Warum kommt es zu einer Hausdurchsuchung?

Eine Hausdurchsuchung wird meist dann angeordnet, wenn ein sogenannter Anfangsverdacht gegen Sie besteht. Das bedeutet: Es liegen Anhaltspunkte vor, dass Sie eine Straftat begangen haben könnten. Ziel der Durchsuchung ist es, Beweismittel zu finden und zu sichern.

Typische Gründe für eine Durchsuchung:

  • Verdacht auf Drogendelikte (BtM)
  • Wirtschaftsstraftaten (z. B. Steuerhinterziehung, Betrug)
  • Sexual- oder Gewaltdelikte
  • Besitz von verbotenen Inhalten (z. B. Kinderpornografie)
  • Allgemeine Ermittlungen im Umfeld anderer Beschuldigter

Eine Durchsuchung kann auch “bei Gefahr im Verzug” ohne richterlichen Beschluss stattfinden. In allen anderen Fällen muss ein Durchsuchungsbeschluss vorliegen.

Richtiges Verhalten bei Hausdurchsuchung: Ihre 7 Schritte

1. Bewahren Sie Ruhe – keine Panik, keine Diskussion

Auch wenn der Schock tief sitzt: Jetzt laut zu werden, zu diskutieren oder sich zu widersetzen, verschlimmert die Situation. Zeigen Sie keine Aggressionen. Ihr Verhalten kann protokolliert oder missverstanden werden. Atmen Sie durch. Ihre Haltung entscheidet viel.

2. Verlangen Sie Einsicht in den Durchsuchungsbeschluss

Bitten Sie die Beamten um Vorlage des richterlichen Durchsuchungsbeschlusses. Dieser muss nachvollziehbar benennen:

  • Gegen wen sich die Durchsuchung richtet
  • Worum es geht (Tatvorwurf)
  • Welche Räume oder Gegenstände betroffen sind

Notieren Sie sich Aktenzeichen, Gericht und Datum. Machen Sie ein Foto oder bitten Sie um eine Kopie.

3. Sagen Sie nichts zur Sache – nutzen Sie Ihr Schweigerecht

Auch wenn man Ihnen “nur ein paar Fragen” stellt: Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zu machen. Aussagen im Flur können später gegen Sie verwendet werden. Sagen Sie stattdessen ruhig:

„Ich möchte mich derzeit nicht äußern und einen Anwalt kontaktieren.“

4. Kontaktieren Sie sofort einen Strafverteidiger

Rufen Sie sofort Ihren Anwalt an. Ist dieser nicht erreichbar, bitten Sie darum, dass keine weiteren Maßnahmen ohne anwaltliche Rücksprache erfolgen. Ihr Anwalt kann ggf. anrufen, mit den Beamten sprechen oder zur Durchsuchung kommen.

5. Achten Sie auf das Durchsuchungsprotokoll

Jede Hausdurchsuchung muss dokumentiert werden. Sie haben Anspruch auf:

  • Ein Durchsuchungsprotokoll
  • Auflistung beschlagnahmter Gegenstände
  • Namen der Beamten

Prüfen Sie nach der Hausdurchsuchung Verhalten genau, ob Gegenstände mitgenommen wurden, die nicht vom Beschluss gedecktsind. Lassen Sie das durch Ihren Anwalt prüfen.

6. Keine Eigeninitiative: Nichts löschen, verstecken oder vernichten

Wenn Sie z. B. anfangen, Ihr Handy zu durchsuchen oder Mails zu löschen, machen Sie sich u. U. strafbar. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Strafvereitelung oder Vernichtung von Beweismitteln können Ihnen zusätzlich zur Last gelegt werden. Lassen Sie alles, wie es ist.

7. Sprechen Sie nicht mit Dritten – nur mit Ihrem Anwalt

Erzählen Sie nichts über die Durchsuchung – weder dem Arbeitgeber noch Nachbarn oder Freunden. Vermeiden Sie Posts in sozialen Medien. Alles, was Sie sagen oder schreiben, kann aus dem Zusammenhang gerissen werden. Schweigen ist jetzt Ihr wichtigstes Schutzinstrument.

Häufige Fragen zum Verhalten bei Hausdurchsuchung (FAQ)

Wann darf eine Durchsuchung ohne Beschluss stattfinden?
Nur bei “Gefahr im Verzug” – z. B. wenn man Beweise sonst vernichten könnte. Auch das muss begründet werden.

Muss ich die Beamten in alle Zimmer lassen?
Ja. Wenn ein Durchsuchungsbeschluss für Ihre Wohnung vorliegt, müssen Sie den Zutritt gewähren. Blockieren Sie keine Räume.

Darf mein Handy beschlagnahmt werden?
Ja, wenn es möglicherweise Beweismittel enthält. Ihr Anwalt kann prüfen lassen, ob das verhältnismäßig ist.

Kann ich Beschlagnahmen nachträglich anfechten?
Ja. Ein Strafverteidiger kann Widerspruch gegen die Sicherstellung oder Beschlagnahme einlegen.

Fazit: Verhalten bei Hausdurchsuchung mit kühlem Kopf und klarer Strategie

Eine Hausdurchsuchung ist kein Routineeingriff – sie bedeutet immer einen erheblichen Eingriff in Ihre Privatsphäre. Doch sie ist nicht das Ende, sondern oft nur der Anfang eines Ermittlungsverfahrens.

Mit der richtigen Verteidigungsstrategie, anwaltlicher Unterstützung und einem kühlen Kopf haben Sie die Möglichkeit, das Verfahren zu beeinflussen – bevor es zu einer Anklage oder gar Verurteilung kommt.

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